Sanierung
Im § 60 Wasserhaushaltesgesetz (WHG) heißt es schon "Abwasseranlagen dürfen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden (Abs. 1 Satz 2)". Abwasseranlagen auf Grundstücken sind nicht ausgenommen.
Auch im § 61 WHG Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen heißt es "Betreiber von Abwasseranlagen haben den Zustand, die Funktionsfähigkeit, die Unterhaltung, den Betrieb sowie Art und Menge des Abwassers zu überwachen (Abs. 2)". Abwasseranlagen auf Grundstücken sind nicht ausgenommen.
Diese Verantwortlichkeit ist auch der im Februar novellierten DIN 1986 Teil 30 verfasst.
Das heißt konkret für den Betreiber einer Abwasseranlage, er muss ständig dafür Sorge tragen, dass sein Abwasserkanal unter Anderem auch gereinigt werden muss.
Hier setzt ein weiterer Service der tkm–Service GmbH an, der Ihnen bei der Reinigung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage behilflich ist.
Des Weiteren gelten auch die gemeindlichen Entwässerungssatzungen, in denen die Grundlagen zur Abgrenzung öffentlicher und privater Abwasserleitungen geregelt sind. Hier können aber auch abweichende Sanierungsfristen und Dichtigkeitsprüfmethoden (z.B. Anerkennung einer Sichtprüfung = TV-Befahrung) festgeschrieben sein.
Quelle: Entwässerungssatzung der Stadt Kassel und des Kreises
Neben den genannten Gesetzen gelten auch andere Regeln:
- DIN EN 13508-2
- DIN 1986 Teil 100 Grundstücksentwässerungsanlage– bauliche Anlage zur Sammlung, Ableitung, Beseitigung und Behandlung von Abwasser in Gebäuden und Grundstücken
- DIN EN 10256 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
- DIN EN 752 Entwässerungssystem außerhalb von Gebäuden
- DWA-M 167-1 DWA Regelwerk Abscheider- und Rückstausicherungsanlagen in der Grundstücksentwässerung
- DWA-M 190 Eignung von Unternehmen für die Herstellung, baulichen Unterhalt, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungen
- Eigenkontrollverordnung des Landes Hessen für private Abwasserkanäle (EKVO) Stand Juli 2010
- Wasserhaushaltsgesetz WHG des Landes Hessens § 18b
- Landesbauordnung Hessen (siehe § 45 alt)
- Grundgesetz (siehe Art. 14)
- Strafgesetzbuch (siehe § 324, § 324a) ("unbefugte Gewässerverunreinigung")
- Verordnungen anderer Bundesländer, wie z.B. SüwKAN des Landes Nordrhein-Westfalen
Neufassung der Eigenkontrollverordnung in Hessen (EKVO)
- Neue EKVO am 23. Juli 2010 veröffentlicht
- Aufnahme der Zuleitungskanäle in den Geltungsbereich
- Ergänzung des Anhanges 1: Eigenkontrolle von Abwasserkanälen und -leitungen
- Zur Zeit Aussetzung der EKVO und ist in das Dialogverfahren überführt
§ 37 Hessisches Wassergesetz (HWG); Abwasserbeseitigungspflicht
Absatz 2: "Die Abwasserbeseitigungspflichtigen haben den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal zu überwachen oder sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen."
§ 40 Abs. 2 HWG; Betrieb, Eigenkontrolle und Überwachung der Abwasseranlagen
Ermächtigung für eine Rechtsverordnung
Abs. 2 Nr. 4: Unternehmer von Abwasseranlagen haben die Sicherheit und Funktion ihrer Anlagen sowie den bauliche Zustand zu prüfen.
Abs. 2 Nr. 5: Unternehmer müssen sich von Dritten, die in ihre Anlagen einleiten, regelmäßig Nachweise gemäß den Anforderungen nach Nr. 4 vorlegen lassen.
Fristen für Wiederholungsprüfungen im abgestimmtem Zeitplan:
Öffentliche Abwasserkanäle: 15 Jahre
Zuleitungskanäle: 30 Jahre
EKVO, Anhang 1
Öffentliche Kanäle:
Beginn des nächsten Intervalls der Zustandserfassung: Januar 2010
Endtermin bei Regelfrist von 15 Jahren: 31. Dezember 2024
Zuleitungskanäle:
Beginn des nächsten Intervalls bei der Zustandserfassung: Januar 2010
Endtermin bei Regelfrist von 30 Jahren: 31. Dezember 2039
(aber nur für Kanäle, die nach dem 1. Januar 1996 neu gebaut oder dauerhaft saniert wurden)
Für alle anderen Kanäle: 31. Dezember 2024
Die EKVO ist von der Landesregierung zur Zeit ausgesetzt und in das Dialogverfahren übergegangen. Eine endgültige Entscheidung, wie zukünftig verfahren werden soll, ist noch nicht getroffen worden.
Die Satzung zur Änderung der
Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Kassel (Abwasser- und Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung) vom 20.06.2011
können Sie hier als PDF downloaden.