Das Bundesland Hessen hat im Jahr 2006 eine novellierte Eigen-kontrollverordnung (EKVO) erlassen, mit der die Betreiber von Abwasseranlagen zur regelmäßigen Kontrolle und Dokumentation der Ergebnisse verpflichtet werden. Diese Verordnung gilt auch für private Kanäle.
So heißt es dort: „Unternehmer (Städte, Gemeinden) von Abwasser-anlagen haben sich von Dritten (Hauseigentümern), die in ihre Abwasseranlagen einleiten, Nachweise über die Überwachung der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal vorlegen zu lassen (Video und Leitungsbericht). Diese Nachweise sollen Auskunft geben, ob
die Zuleitungskanäle den jeweils in Betracht kommenden Regeln
der Technik entsprechen. Aus den Nachweisen müssen der Zustand und die Lage der Zuleitungskanäle hervorgehen.”
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Bundesweit gibt es etwa 500.000 km öffentliches Kanalnetz und ca. 1,5 Millionen km private Grundleitungen und Hausanschlusskanäle. Der Abwasser-Fachverband DWA nimmt an, dass ca. 20 % der öffentlichen Kanalisation kurz- bzw. mittelfristig und weitere 21,5 % langfristig sanierungsbedürftig sind. Die Defektrate der privaten Leitungen wird auf 50 bis 80 % geschätzt.

Wenn das Grundleitungssystem von mindestens einer Seite aus zugänglich ist, lassen sich defekte Leitungen häufig durch eine Gewebeauskleidung des gesamten Kanalabschnitts sanieren.

Ein mit Kunstharz getränkter Schlauch aus Polyesterfaser oder Nadelfilz (ein so genannter Schlauchliner) wird vom tkm-Sanie-rungsteam mit Luft- oder Wasserdruck so in die Leitung eingestülpt und aufgeweitet, dass er an der Rohrwand überall dicht und faltenfrei anliegt. Nach Aushärtung des schnell reagierenden Kunstharzes wird aus dem Schlauch in einigen Stunden ein „Rohr im Rohr”.
Partielle Schäden in Abwasserleitungen behebt das tkm-Sanierungsteam
mit Kurzlinern. Bei dieser Sanierungsform werden mit Kunstharz getränkte Glaslaminatmatten um einen
flexiblen „Packer” gewickelt
und in die Abwasserleitung
eingeschoben.
An der Schadstelle wird dann der „Packer”
mit Druckluft aufgeblasen,
um die Glaslaminatmatte
rundum an die Rohrwand
anzupressen. Nach einer
kurzen Aushärtungszeit wird
der jetzt drucklose „Packer” herausgezogen. Nach erfolgter kann die Leitung dann wieder in Betrieb genommen werden.
Defekte Abwasserleitungen
sind oft auf mangelhafte
Verdichtung des Bodens
bei
der Verlegung, auf tektonische
Bewegungen
oder dynamische
Verkehrsbeanspruchung
zurückzuführen. Mit Dichtungen versehene dauerelastische Quick-Lock®-Metallmanschetten werden vom
tkm-Sanierungsteam bei vertikalen und radialen Rissen oder Versatzbrüchen eingesetzt. Selbst starke Wassereinbrüche können damit innerhalb weniger Sekunden saniert werden.
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Abwasserkanäle müssen dicht sein, damit Grundwasser und Boden nicht verunreinigt werden. Die Wasserdichtheit von Abwasserkanälen und -leitungen muss nach den Prüfanforderungen der DIN EN 752-2 gewährleistet sein.
Standard ist eine Dichtheitsprüfung von Leitungen und Schächten mit Luft. Optional kann aber auch eine partielle oder komplette Dichtheitsprüfung mit Wasser vorgenommen werden.
Ob Kurzliner, Langliner, Liner-Sanierung, Stutzensanierung, Fräsroboter-Arbeiten, Quick-Lock® oder Dichtheitsprüfung – unser tkm-Sanierungsteam ist für all diese Arbeiten bestens gerüstet.
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- Einziehen von Linern der Nennweiten DN 50–200 mm inklusive aller Arbeitsprotokolle
- Setzen von Kurz- und Langlinern (partielle Sanierung von Schäden)
- Stutzensanierung im Hauptkanal bis DN 300 mm (z.B. Hütchen-Technik)
- TV-Kanalinspektion inklusive Dokumentation (digitale Videos, Bilder und Berichte)
- Schachtsanierung
- Fräsroboter-Arbeiten
- Setzen von Quick-Lock®-Edelstahlmanschetten für den Einsatz bei partiellen Schäden
- Dichtheitsprüfung von Leitungen und Schächten inklusive Dokumentation
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