„Abwasserkanäle sind als Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben (s. § 49 Hessisches Wassergesetz – HWG). Sie sind durch den Betreiber darauf zu überwachen, dass sie ordnungsgemäß betrieben und unterhalten werden (§ 53 HWG); dies schließt auch die regelmäßige Prüfung des baulichen Zustandes ein. Es handelt sich dabei um eine unmittelbare Betreiberpflicht.“
„Bei nichtöffentlichen Abwasserkanälen und -leitungen, in denen Abwasser mit Stoffen, für die nach § 7a Wasserhaushaltsgesetz Anforderungen vor der Vermischung oder für den Ort des Anfalls festgelegt sind, transportiert wird, sind Dichtheitsprüfungen und in auffälligen Bereichen zusätzlich optische Inspektionen, bei Durchführung von z.B. Muffendruckprüfungen, zusätzlich optische Inspektionen erforderlich.“
„Firmen und Institutionen, die mit der Inspektion von Entwässerungskanälen und -leitungen beauftragt werden, müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung, bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung, nachweisen, wie
- Gütezeichen I: Inspektion von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken.
- Gütezeichen G: Inspektion und Reinigung von Entwässerungsanlagen und -leitungen kleiner/ gleich DN 250 in Gebäuden und auf Grundstücken.
- Gütezeichen D: Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit Schächten sowie von Grundstücksentwässerungsanlagen und Kleinkläranlagen.“
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Für die Dichtheitsprüfungen von Abwasseranlagen gelten nationale sowie Europäische Normen und Regelwerke, wie:
- DIN 1986-30 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke; Teil 30: Instandhaltung
- DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
- DIN 4033
- DIN 1999-100
- DWA Merkblatt A 139 Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und –kanälen
- DWA 143 Teil 6 Dichtheitsprüfungen bestehender, erdüberschütteter Abwasserleitungen und -kanäle und Schächte mit Wasser, Luftüber- und Unterdruck
- EN 858 Teil 1 und 2
- DIN EN 1825 und DIN 4040:100
- Verschiedene Landesgesetze
Entwässerungskanäle weisen vielfältige Schadensbilder auf, die teils alterungs- und verschleißbedingt, zum Teil aber auch auf unsachgemäßen Einbau zurückzuführen sind. Das Hauptproblem ist die Undichtigkeit der Leitungen, die Austritt von Abwasser und zu Eintritt vom Grundwasser führen kann – je nach Lage des Grundwasserspiegels
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- Fehlende oder verrottete Dichtungsmaterialien zwischen den Rohren
- Undichte, teils weit klaffende Rohrverbindungen und Rohrversätze
- Lageveränderungen der Haltungen/Leitungen
- Längs-, Quer- und Rundrisse
- Scherbenbildung und Leitungseinbruch
- Wurzeleinwuchs

- Prüfung von Haltungen (gesamter oder abschnittsweiser Kanal)
- Prüfung von Muffen (Rohrverbindungen)
- Prüfung von Schächten und Bauwerken
- Prüfung sanierter Kanäle
- Prüfung von Abscheideanlagen
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Dichtheitsprüfungen von Abwasserkanälen richtet sich häufig nach der Vorschrift der EN Norm 1610. Nach dieser Norm sind Dichtheitsprüfungen durch Druckbeaufschlagung
- mit Wasser oder
- Vakuum
- und mit Luft zulässig.
Die Dichtheitsprüfungen können mit Über- bzw. Unterdruck sowohl mit dem Verfahren „W“ Wasser (Dichtheitsprüfung mit Wasserdruck) als auch mit dem Verfahren
„L“ Luft (Dichtheitsprüfung mit Luftdruck) durchgeführt werden.
Die Prüfung von Schächten und Bauwerken und Abscheideanlagen erfolgt in der Regel als Füllstandsprüfung mit Wasser.
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Firmen und Institutionen, die mit der Inspektion und Dichtheitsprüfung von Entwässerungskanälen und -leitungen beauftragt werden, müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung, bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung, nachweisen.
Alle Mitarbeiter der tkm, die die Durchführung der Dichtheitsprüfung vornehemen sind alle zertifiziert, wie
- Sachkunde auf dem Gebiet der Dichtheitsprüfung, Lehrgang der DWA
- Fachkundiger auf dem Gebiet der Abscheidetechnik, Lehrgang TÜV Thüringen
- Ki Kurs und Ki Europa Kurs, Lehrgang der DWA

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Bevor die Dichtheitsprüfung im Kanal durchgeführt werden kann, muss der Kanal gründlich mit einem Spülfahrzeug gereinigt werden.
Um die Dichtheit von neu bzw. Altkanälen prüfen zu können, bedarf es einer umfangreichen Spezialausrüstung.
Der zu prüfende Kanal wird zuerst mittels Prüfblasen abgesperrt. Druckschläuche werden an die Blase und den Prüfkoffer angeschlossen. In der Druckprüfeinheit ist ein Rechner eingebaut wo eine spezielle Software alle DIN Normen der Druckprüfungen gespeichert sind und nach Festlegung der Norm rechnergesteuert das Prüfprogramm beginnt. Ein Verfahrensfehler durch den Prüfoperator ist somit nicht möglich. Sensoren im Prüfkoffer stellen sodann fest, ob die Rohrleitung die Prüfkriterien nach DIN erfüllt.
Das Prüfergebnis kann nach erfolgter Prüfung als graphische Darstellung im Druckmessdiagramm sofort ausgedruckt werden, sodass vor Ort schon festgestellt werden kann, ob bei dem zu prüfenden Abschnitt eine Dichtheit festgestellt wurde.

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Bevor ein Schacht geprüft wird, müssen vorher alle Zuläufe im Schacht mittels einer Absperrblase verschlossen werden. Danach wird der Schacht bis zu Oberkante mit Wasser gefüllt und eine spezielle Sonde, die auf einem Dreibein über dem Schacht montiert wird, herabgelassen. Die Sonde misst den Wasserverlust in einer bestimmten Zeit und zeichnet es auch hier über die Druckprüfeinheit mit der vorher eingestellten Prüfungssoftware auf und die Ergebnisse werden sofort graphisch Dargestellt, ob der Schacht dicht ist.

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- Durchführung von Dichtheitsprüfungen gesamte- abschnittsweise Haltung/ Leitung mit Wasser, Luft mit Unter- Überdruck und Vakuum
- Dichtheitsprüfung Schacht
- Dichtheitsprüfung Leichtflüssigkeitsabscheider/Fettabscheider
- Einzelmuffendruckprüfung mit Muffendruckprüfpacker und Plexiglas Prüfkammer
- TV-Inspektion der Zuleitungen Leichtflüssigkeitsabscheider, Fettabscheider
- Sanierung Leitung, Schacht und Leichtflüssigkeitsabscheider (siehe Prospekt Sanierung der tkm-Service)
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